Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
KEEP Hosting GmbH · Stand: 28.09.2026
1. GELTUNGSBEREICH & VERTRAGSPARTNER
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über die zeitweise Überlassung von Wohnungen und Apartments zur Beherbergung sowie damit zusammenhängende Leistungen, die zwischen dem Vertragspartner (nachfolgend „Gast“) und der KEEP Hosting GmbH (nachfolgend „KEEP Hosting“) oder Patrick Eichler geschlossen werden. Vertragspartner des Gastes ist ausschließlich derjenige Vermieter, der im jeweiligen Unterkunftsangebot und im Buchungsablauf vor Abgabe der verbindlichen Buchung ausdrücklich als Anbieter bezeichnet wird. Der vollständige Name beziehungsweise die Firma und die ladungsfähige Anschrift dieses Anbieters werden dem Gast vor Vertragsschluss mitgeteilt und in der Buchungsbestätigung aufgeführt. Der jeweilige Vermieter wird in diesen AGB nachfolgend einheitlich als „Anbieter“ bezeichnet.
- Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss wirksam einbezogene Fassung dieser AGB. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- Die im Buchungsablauf vor Vertragsschluss bereitgestellten und vereinbarten standortbezogenen Hausregeln sind Bestandteil des Vertrages. Individuelle Vereinbarungen und die konkret vereinbarten Buchungsbedingungen gehen vor. Nach Vertragsschluss erteilte organisatorische Hinweise dürfen vereinbarte Leistungen, Preise oder wesentliche Nutzungsrechte nicht einseitig ändern.
2. RESERVIERUNGEN / BUCHUNG
- Mit seiner Buchung bietet der Gast den Abschluss eines Beherbergungsvertrages an. Der Vertrag kommt durch die verbindliche Buchungsbestätigung von KEEP Hosting zustande. Eine ausdrücklich lediglich als Eingangsbestätigung bezeichnete Nachricht bestätigt nur den Eingang einer Buchungsanfrage und stellt noch keine Annahme dar. Bei Buchungen über Buchungsportale richtet sich der Zeitpunkt des Vertragsschlusses nach dem dort beschriebenen Buchungsablauf; die bei der Buchung wirksam vereinbarten Leistungs-, Zahlungs- und Stornierungsbedingungen gelten vorrangig. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
- Angebote von KEEP Hosting sind bis zum Vertragsschluss freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. KEEP Hosting kann den Abschluss eines Vertrages im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ablehnen. Bereits verbindlich bestätigte Buchungen bleiben hiervon unberührt.
- Bucht der Gast ausdrücklich nur eine Unterkunftskategorie, besteht ein Anspruch auf eine Unterkunft dieser Kategorie, jedoch nicht auf eine bestimmte Einheit. Bei Buchung einer konkret bezeichneten Wohnung ist diese geschuldet. Mindestaufenthalte, Anzahlungen und sonstige Buchungsvoraussetzungen werden vor Vertragsschluss mitgeteilt und vereinbart.
- Bei Verträgen über Beherbergungsleistungen zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, die für einen bestimmten Termin oder Zeitraum geschlossen werden, besteht gemäß § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Vereinbarte Stornierungsrechte und sonstige gesetzliche Rechte bleiben unberührt. Für den Erwerb nicht termingebundener Wertgutscheine gilt dieser Ausschluss nicht allein aufgrund des späteren Verwendungszwecks.
- Wer eine Buchung als Vertreter für eine andere Person oder ein Unternehmen vornimmt, hat dies bei der Buchung offenzulegen und den vorgesehenen Vertragspartner eindeutig zu benennen. Die gesetzlichen Regeln über die Stellvertretung bleiben unberührt. Wer den Vertrag im eigenen Namen zur Beherbergung anderer Personen schließt, bleibt zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten, insbesondere zur Zahlung, verpflichtet. Die Benennung eines abweichenden Rechnungsempfängers allein bewirkt keinen Wechsel des Vertragspartners. Eine persönliche Mithaftung eines wirksam handelnden Vertreters wird dadurch nicht begründet.
3. STORNIERUNG / RÜCKTRITT / NICHTANREISE
- Für Stornierungen gelten die bei der Buchung vereinbarten Bedingungen und Fristen. Innerhalb einer vereinbarten kostenfreien Stornierungsfrist kann der Gast seine Buchung kostenfrei stornieren. Zur Zuordnung soll die Buchungsnummer angegeben werden; bei Portalbuchungen kann die Stornierung über den vorgesehenen Portalweg erfolgen.
- Nimmt der Gast die Unterkunft ganz oder teilweise nicht in Anspruch, insbesondere wegen Nichtanreise, verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise, bleibt die vereinbarte Vergütung geschuldet, soweit kein wirksam vereinbartes Stornierungsrecht oder gesetzliches Recht zur Lösung vom Vertrag eingreift und KEEP Hosting die geschuldete Leistung vertragsgemäß bereitstellen kann. Anzurechnen sind ersparte Aufwendungen und die gesetzlich zu berücksichtigenden Vorteile aus einer anderweitigen Vermietung. Dies umfasst auch tatsächlich ersparte Kosten vereinbarter Reinigungs-, Wäsche- und sonstiger Leistungen. Gesonderte Entgelte für nicht erbrachte Zusatzleistungen werden nur geschuldet, soweit hierfür eine wirksame eigenständige Anspruchsgrundlage besteht. KEEP Hosting legt die Berechnung auf Verlangen nachvollziehbar dar. Dem Gast bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Zahlungsanspruch besteht. Wirksam vereinbarte besondere Stornierungsbedingungen bleiben unter Beachtung zwingenden Rechts vorrangig.
- Bei einer verspäteten Anreise soll der Gast KEEP Hosting möglichst frühzeitig informieren. Ein Nichterscheinen am Anreisetag führt nicht automatisch zum Verlust des Anspruchs auf die gebuchten Folgenächte. Vor einer anderweitigen Vergabe noch verbindlich gebuchter Nächte nimmt KEEP Hosting Kontakt zum Gast auf; eine anderweitige Vergabe erfolgt nur nach einer Vereinbarung über die Freigabe oder einer wirksamen Vertragsbeendigung. Die Abrechnung richtet sich nach den vorstehenden Regelungen und den gesetzlichen Vorschriften. Eine doppelte Berechnung desselben Zeitraums ist ausgeschlossen.
- Bei Buchungen am Anreisetag werden der Betrag einer Vorauszahlung, die konkrete Zahlungsfrist und hierfür geeignete Zahlungsmöglichkeiten vor Vertragsschluss vereinbart. Die Frist muss unter Berücksichtigung der kurzfristigen Buchung und der angebotenen Zahlungsmittel angemessen sein. Für eine nicht rechtzeitig geleistete, wirksam vereinbarte Vorauszahlung gilt Ziffer 5.6.
4. ÜBERNACHTUNGSPREISE & SONSTIGE PREISE
- Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Die gegenüber Verbrauchern angegebenen Gesamtpreise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer sowie sämtliche für den gebuchten Leistungsumfang obligatorischen Preisbestandteile, einschließlich einer gegebenenfalls obligatorischen Endreinigung. Entgelte für freiwillige Zusatzleistungen werden vor deren Beauftragung mitgeteilt und gesondert vereinbart. Ziffer 4.2 bleibt für unmittelbar vom Gast geschuldete örtliche Abgaben unberührt.
- Vom Gast unmittelbar geschuldete örtliche Abgaben, etwa eine Kurtaxe, werden vor Vertragsschluss gesondert ausgewiesen, soweit sie anfallen. Soweit ihre Höhe noch nicht bestimmbar ist, wird über die Berechnungsgrundlage informiert.
5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN & RECHNUNG
- Der Übernachtungspreis ist nach Maßgabe der bei der Buchung vereinbarten Zahlungsbedingungen im Voraus zu bezahlen. Die Zahlungsfrist wird im Buchungsablauf mitgeteilt. Abweichende Zahlungsvereinbarungen, insbesondere bei Buchungen über Portale, bleiben unberührt.
- Der Gast kann mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dies gilt auch für Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
- Für Direktzahlungen werden PayPal und Banküberweisung akzeptiert. Barzahlung wird nicht akzeptiert. Bei Buchungen über Portale stehen die dort angebotenen und vereinbarten Zahlungsarten zur Verfügung.
- Fällige Entgelte für vereinbarte Zusatzleistungen sowie berechtigte Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche werden unter Angabe von Grund und Höhe abgerechnet. Eine Belastung eines hinterlegten Zahlungsmittels erfolgt nur auf Grundlage einer hierfür wirksamen Zahlungsautorisierung und entsprechend den Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters. Die bloße Hinterlegung eines Zahlungsmittels oder die Zustimmung zu diesen AGB begründet keine pauschale Ermächtigung für beliebige nachträgliche Belastungen. Der Gast wird vor einer nachträglichen Belastung über Grund und Höhe informiert; seine gesetzlichen Einwendungen und Rechte bleiben unberührt.
- Rechnungen werden elektronisch, beispielsweise als Download oder per E-Mail, bereitgestellt. Soweit hierfür eine Zustimmung erforderlich ist, erklärt sich der Gast mit dieser Übermittlungsform einverstanden. Zwingende gesetzliche Vorgaben zur Rechnungsstellung bleiben unberührt.
- Wird eine wirksam vereinbarte, vor Beginn des Aufenthalts fällige Vorauszahlung nicht geleistet, kann KEEP Hosting die erstmalige Bereitstellung der Unterkunft im Rahmen der gesetzlichen Leistungsverweigerungsrechte zurückhalten. Gesetzliche Einwendungen und Zurückbehaltungsrechte des Gastes sowie der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bleiben unberührt. Nach erfolglosem Ablauf einer erforderlichen angemessenen Nachfrist kann KEEP Hosting nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen. Einer Fristsetzung bedarf es nur in den gesetzlich geregelten Ausnahmefällen nicht. Bei vereinbarter Zahlung an ein Buchungsportal gilt eine dort vertragsgemäß geleistete Zahlung gegenüber dem Gast als erfüllt, soweit das Portal zum Zahlungsempfang berechtigt ist.
6. NUTZUNG RESERVIERTER WOHNUNGEN / AN- UND ABREISE
- Das gebuchte Apartment steht dem Gast im vereinbarten Zeitraum zur Verfügung. Maßgeblich sind die im Buchungsangebot vereinbarten Check-in- und Check-out-Zeiten.
- Schlüssel, Parkausweise, Schlüsselkarten und sonstige überlassene Zugangsmittel sind spätestens bei der Abreise an der vereinbarten Rückgabestelle zurückzugeben. Einen Verlust hat der Gast KEEP Hosting unverzüglich nach Kenntnis mitzuteilen. Bei einer vom Gast zu vertretenden Nichtrückgabe oder einem von ihm zu vertretenden Verlust kann KEEP Hosting den nach den gesetzlichen Vorschriften ersatzfähigen Schaden verlangen. Hierzu zählen insbesondere erforderliche Kosten der Ersatzbeschaffung, Sperrung oder Neuprogrammierung. Kosten eines Austauschs von Schlössern oder Schließanlagen sind nur ersatzfähig, soweit der Austausch wegen einer konkreten Missbrauchsgefahr erforderlich ist und tatsächlich durchgeführt wird. Ersparte Aufwendungen und sonstige anzurechnende Vorteile werden berücksichtigt.
- Eine spätere Abreise (Late Check-out) kann auf Anfrage und bei Verfügbarkeit vereinbart werden. Soweit vereinbart, beträgt das Entgelt 10,00 € je angefangener zusätzlicher Stunde. Bei einer vereinbarten Verlängerung um mehr als drei Stunden kann stattdessen der hierfür vorab vereinbarte Preis einer weiteren Nacht berechnet werden. Stundenentgelt und voller Übernachtungspreis werden nicht zusätzlich nebeneinander erhoben.
- Gibt der Gast die Unterkunft nach dem vereinbarten Ende des Aufenthalts nicht zurück, kann KEEP Hosting für die Dauer der Vorenthaltung eine Nutzungsentschädigung nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 546a BGB, verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben bei Vorliegen ihrer gesetzlichen Voraussetzungen unberührt. Hierzu können insbesondere erforderliche zusätzliche Reinigungseinsatzkosten oder ein nachgewiesener Ausfall beziehungsweise Mehraufwand bei einer Anschlussbuchung gehören. Für denselben Nachteil bereits geleistete Beträge werden angerechnet. Die Zahlung begründet keinen Anspruch auf eine Verlängerung des Aufenthalts.
- Eine frühere Anreise (Early Check-in) kann auf Anfrage und bei Verfügbarkeit vereinbart werden. Soweit vereinbart, beträgt das Entgelt 10,00 € je angefangener zusätzlicher Stunde. Ein Anspruch auf einen Early Check-in oder Late Check-out besteht ohne entsprechende Vereinbarung nicht.
- Eine Verlängerung des Aufenthalts bedarf einer Vereinbarung mit KEEP Hosting. Die bloße Fortsetzung der Nutzung nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums führt nicht zu einer Verlängerung auf unbestimmte Zeit. § 545 BGB wird ausgeschlossen.
7. ÜBERLASSUNG, WEITERVERMIETUNG UND NUTZUNG
- Eine Weitervermietung oder gewerbliche Weitervermittlung der gebuchten Unterkunft an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung von KEEP Hosting. Zulässig bleiben vereinbarte Buchungen für namentlich benannte Mitreisende oder Beschäftigte eines Unternehmens.
- Die Unterkunft darf zu dem vereinbarten Beherbergungszweck genutzt werden. Rechtswidrige Nutzungen sind untersagt. Veranstaltungen, gewerbliche Foto- oder Videoaufnahmen sowie sonstige Nutzungen, die über den vereinbarten Beherbergungszweck hinausgehen, bedürfen der vorherigen Zustimmung von KEEP Hosting. Übliche private Foto- und Videoaufnahmen sowie eine störungsfreie berufliche Tätigkeit am eigenen Endgerät sind erlaubt, soweit Rechte Dritter gewahrt bleiben. Für eine Vertragsbeendigung wegen vertragswidriger Nutzung gilt Ziffer 11.
- Die Unterkunft darf nur mit der vereinbarten Anzahl übernachtender Personen belegt werden; die im Angebot angegebene zulässige Höchstbelegung darf nicht überschritten werden. Änderungen der vereinbarten Belegung und ein Wechsel ausdrücklich namentlich vereinbarter Nutzer sind vorab mit KEEP Hosting abzustimmen. Ein zusätzliches Entgelt setzt eine entsprechende Vereinbarung voraus. Der Vertragspartner hat die von ihm aufgenommenen Mitreisenden und Besucher über die maßgeblichen Haus- und Nutzungsregeln zu informieren und sie zu deren Beachtung anzuhalten. Die Haftung für deren Verhalten richtet sich nach Ziffer 15.1. Übliche Besuche ohne Übernachtung bleiben erlaubt, soweit keine Veranstaltung, Überbelegung oder unzumutbare Beeinträchtigung entsteht.
- Ein Stellplatz steht nur im vereinbarten Umfang zur Verfügung. Es dürfen ausschließlich die für die Buchung zugewiesenen oder ausdrücklich freigegebenen Stellplätze genutzt werden. Zufahrten, Rettungswege und fremde Stellplätze sind freizuhalten. Gesetzliche Ansprüche wegen einer schuldhaften vertragswidrigen Nutzung bleiben unberührt.
8. HAFTUNG VON KEEP HOSTING
- KEEP Hosting haftet unbeschränkt für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet KEEP Hosting für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertrauen darf; die Haftung ist in diesen Fällen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Dies gilt entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz und nach den anwendbaren Vorschriften über eingebrachte Sachen, sowie Ansprüche aus ausdrücklich übernommenen Garantien bleiben unberührt.
- Der Gast hat KEEP Hosting erkennbare Mängel und Störungen sowie ihm bekannt werdende Gefahren für die Unterkunft unverzüglich nach Kenntnis mitzuteilen. KEEP Hosting schafft im Rahmen seiner gesetzlichen Pflichten Abhilfe. Der Gast hat im zumutbaren Umfang zur Schadensminderung beizutragen. Die Rechtsfolgen einer unterlassenen oder verspäteten Anzeige richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 536c BGB. Eine zusätzliche vertragliche Ausschlussfrist für Mängelrechte wird nicht vereinbart.
- Für eingebrachte Sachen gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die §§ 701 ff. BGB, soweit deren Voraussetzungen vorliegen. Gesetzliche Haftungsgrenzen und gesetzlich vorgesehene Fälle unbeschränkter Haftung bleiben unberührt. Verlust, Zerstörung oder Beschädigung sollen KEEP Hosting unverzüglich nach Kenntnis angezeigt werden. Ob und inwieweit eine verspätete Anzeige einen Anspruch berührt, richtet sich ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 703 BGB.
- Mit der bloßen Bereitstellung eines Stellplatzes wird keine Verwahrung oder Bewachung des Fahrzeugs vereinbart. Eine solche Leistung bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Für Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung eines Stellplatzes gilt Ziffer 8.1. Schäden sollen KEEP Hosting unverzüglich nach Kenntnis mitgeteilt werden; ein automatischer Anspruchsausschluss bei Verlassen des Stellplatzes besteht nicht.
- Für Ansprüche der Vertragsparteien gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
- Fundsachen werden nach den gesetzlichen Vorschriften behandelt. Soweit ein Empfangsberechtigter ermittelt werden kann, wird dieser benachrichtigt. Eine Rücksendung erfolgt auf Wunsch gegen Erstattung der vorab mitgeteilten und vereinbarten Versandkosten. Gesetzliche Anzeige-, Ablieferungs- und Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt. Für die Haftung gelten die gesetzlichen Vorschriften und ergänzend Ziffer 8.1.
9. KAUTION
- Eine Kaution wird nur geschuldet, wenn sie bei Vertragsschluss vereinbart wurde. Der konkrete Betrag, die Fälligkeit und die Zahlungsart werden dem Gast vor Vertragsschluss mitgeteilt und vereinbart. Soweit bei der Buchung entsprechend vereinbart, beträgt die Kaution 250,00 €. Ein abweichender Kautionsbetrag bedarf ebenfalls einer Vereinbarung vor Vertragsschluss. Die Kaution sichert berechtigte Ansprüche aus dem Vertrag. Ihre Höhe begrenzt die gesetzlich oder wirksam vertraglich begründete Haftung des Gastes nicht. Soweit das Vertragsverhältnis rechtlich als Wohnraummiete einzuordnen ist, gelten die zwingenden Vorgaben des § 551 BGB, insbesondere zu Höhe, Teilzahlungen und Anlage der Geldkaution.
- Eine Vorautorisierung oder Reservierung auf einem Zahlungsmittel ist nur im vereinbarten Umfang und auf Grundlage der erforderlichen Zahlungsautorisierung zulässig. Eine Reservierung des Kautionsbetrags stellt keine Zustimmung zu beliebigen späteren Belastungen dar.
- Wird eine vereinbarte und fällige Kaution nicht geleistet, richten sich Leistungsverweigerungs-, Rücktritts- und Kündigungsrechte nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Eine erforderliche Mahnung oder angemessene Nachfrist bleibt vorbehalten.
- KEEP Hosting rechnet die Kaution spätestens innerhalb eines Monats nach Ende des Aufenthalts ab und zahlt den nicht benötigten Betrag zurück beziehungsweise veranlasst die Freigabe einer Reservierung. Bestehen noch konkret zu begründende offene Ansprüche, darf nur ein angemessener, diesen Ansprüchen entsprechender Teil bis zur Klärung einbehalten werden. Der Gast erhält hierzu eine nachvollziehbare Mitteilung.
10. KUNDENDATEN UND IDENTITÄTSPRÜFUNG
- KEEP Hosting verarbeitet die zur Buchung, Kommunikation, Abrechnung und Durchführung des Beherbergungsvertrages erforderlichen Kontakt- und Buchungsdaten. Der Gast hat die hierfür erforderlichen Angaben zutreffend zu machen und Änderungen mitzuteilen, soweit sie für den Aufenthalt relevant sind.
- Soweit gesetzliche Melde- oder Identitätsprüfungspflichten bestehen, sind die hierfür erforderlichen Angaben zu machen und die gesetzlich vorgesehenen Dokumente vorzulegen. Für ausländische Gäste gelten insbesondere die Pflichten nach §§ 29 und 30 BMG; als Identitätsdokument kommen ein gültiger Pass oder ein gültiges Passersatzpapier nach den gesetzlichen Vorgaben in Betracht.
- Eine darüber hinausgehende Identitätsprüfung erfolgt nur, soweit sie im Einzelfall erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist, insbesondere bei konkreten Anhaltspunkten für Identitätsmissbrauch. Diese AGB begründen keine allgemeine Pflicht zur Übersendung oder Speicherung einer Ausweiskopie. Soweit eine weitergehende Verarbeitung von Ausweisdaten erforderlich sein sollte, werden die Rechtsgrundlage und die Datenschutzinformationen gesondert mitgeteilt.
- KEEP Hosting kann im rechtlich zulässigen und erforderlichen Umfang Verfahren zur Erkennung missbräuchlicher oder betrügerischer Buchungen einsetzen. Einzelheiten der Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung. Ein automatisierter Risikohinweis allein führt nicht zur Stornierung einer bestätigten Buchung. Auffälligkeiten werden vor einer nachteiligen Entscheidung durch eine zuständige Person geprüft; dem Gast wird, soweit möglich und zumutbar, Gelegenheit zur Klärung gegeben. Eine Vertragsbeendigung setzt die Voraussetzungen der Ziffer 11 voraus.
- Gesetzliche allgemeine Meldepflichten bei längerem Aufenthalt bleiben unberührt. Soweit gesetzlich erforderlich, stellt KEEP Hosting die erforderliche Wohnungsgeberbestätigung aus. Die melderechtliche Behandlung bestimmt nicht allein die zivilrechtliche Einordnung des Vertrages.
11. BEENDIGUNG DES BEHERBERGUNGSVERTRAGES
- Die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte beider Vertragsparteien bleiben unberührt. KEEP Hosting kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, wenn unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls und der Interessen beider Parteien eine Fortsetzung nicht zumutbar ist. Ein solcher Grund kann insbesondere vorliegen, wenn:
- konkrete Tatsachen eine erhebliche Gefährdung der Sicherheit von Personen oder Sachen, des Hausfriedens oder des ordnungsgemäßen Betriebs durch die weitere Nutzung der Unterkunft begründen;
- der Gast schuldhaft über wesentliche Umstände täuscht, insbesondere über seine Identität oder einen für den Vertrag erheblichen Aufenthaltszweck, und die Täuschung die Fortsetzung des Vertrages unzumutbar macht;
- die Unterkunft für rechtswidrige Zwecke genutzt wird;
- der Gast die Unterkunft entgegen Ziffer 7 unbefugt weitervermietet oder sonst erheblich vertragswidrig nutzt.
- Soweit gesetzlich erforderlich, setzt eine Kündigung eine erfolglose Abmahnung oder den erfolglosen Ablauf einer angemessenen Abhilfefrist voraus. Davon kann nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen abgesehen werden, insbesondere wenn eine sofortige Beendigung aufgrund der Schwere des Verstoßes gerechtfertigt ist.
- Eine Vertragsbeendigung wird dem Gast unverzüglich unter Angabe des Grundes mitgeteilt. Die Abrechnung erbrachter und nicht erbrachter Leistungen, Erstattungen und etwaige Schadensersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ersparte Aufwendungen und anderweitige Vermietungserlöse werden angerechnet, soweit gesetzlich vorgesehen. Ein pauschaler Verfall sämtlicher Vorauszahlungen findet nicht statt.
- Machen höhere Gewalt oder andere Umstände die Leistung unmöglich, gelten die gesetzlichen Regelungen über Leistungsbefreiung und Gegenleistung. Soweit für nicht erbrachte Leistungen kein Vergütungsanspruch besteht, werden darauf entfallende Vorauszahlungen unverzüglich erstattet.
- KEEP Hosting kann neue Buchungsanfragen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ablehnen. Bereits bestätigte künftige Buchungen werden nicht automatisch durch die Beendigung eines anderen Aufenthalts aufgehoben; für jede Vertragsbeendigung müssen die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen.
- Bei Zahlungsrückständen richten sich ein Rücktritt vor Beginn des Aufenthalts und eine Kündigung während des Aufenthalts nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Voraussetzungen. Ziffern 5.6 und 9.3 bleiben maßgeblich. Eine bloße geringfügige oder streitige Nachforderung berechtigt nicht automatisch zur sofortigen Beendigung.
12. GUTSCHEINE
- Bei KEEP Hosting erworbene Gutscheine können für Leistungen der KEEP Hosting GmbH eingelöst werden. Nicht verbrauchtes Guthaben bleibt für weitere Buchungen erhalten. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, soweit keine für den Gast günstigere Gültigkeitsdauer vereinbart ist.
- Gutscheine sind übertragbar, sofern sie nicht ausdrücklich und wirksam als personengebunden vereinbart wurden. Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen; gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts-, Erstattungs- und Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
- Der Besteller ist für die zutreffende Angabe der für die Zusendung von Gutschein und Rechnung erforderlichen Daten verantwortlich. Bei im Fernabsatz erworbenen, nicht termingebundenen Wertgutscheinen stehen Verbrauchern die gesetzlichen Widerrufsrechte zu, soweit deren Voraussetzungen vorliegen. Über das Widerrufsrecht, seine Ausübung und das Muster-Widerrufsformular wird gesondert informiert. Bei einem Abschluss über eine Online-Benutzeroberfläche wird die gesetzlich erforderliche elektronische Widerrufsfunktion bereitgestellt.
13. RAUCHVERBOT UND SICHERHEITSEINRICHTUNGEN
- In allen Apartments und innen liegenden Gemeinschaftsbereichen gilt ein Rauchverbot. Es umfasst auch E-Zigaretten, Shishas, Tabakerhitzer und ähnliche Geräte. Auf Balkonen und Terrassen ist Rauchen nur bei entsprechender Kennzeichnung und geschlossener Tür zum Apartment erlaubt; andere Personen dürfen dadurch nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.
- Verstößt der Gast schuldhaft gegen das Rauchverbot in Innenräumen, hat er die dadurch verursachten, nach den gesetzlichen Vorschriften ersatzfähigen Schäden zu ersetzen. Hierzu gehören insbesondere erforderliche zusätzliche Reinigungs- und Geruchsbeseitigungskosten sowie ein nachgewiesener, ursächlich auf den Verstoß zurückzuführender Vermietungsausfall. Reguläre Reinigungskosten, ersparte Aufwendungen und anderweitige Vermietungserlöse sind bei der Schadensberechnung zu berücksichtigen. Derselbe Schaden wird nicht mehrfach berechnet.
- Notausgänge dürfen nicht blockiert werden. Das Manipulieren, Abdecken oder Deaktivieren von Rauchmeldern, Feuerlöschern, Brand- und Hausalarmanlagen sowie vorhandenen Sicherheits- oder Lärmsensoren ist untersagt. Der Gast haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden und erforderliche Aufwendungen, die er durch einen schuldhaften Verstoß verursacht.
- Eine Kündigung wegen eines Verstoßes gegen diese Regelungen richtet sich nach Ziffer 11. Eine gegebenenfalls erforderliche Abmahnung und gesetzliche Erstattungsansprüche bleiben unberührt.
- Verursacht der Gast schuldhaft einen Fehlalarm, haftet er nach den gesetzlichen Vorschriften für dadurch entstandene, erforderliche Einsatzkosten, beispielsweise der Feuerwehr oder eines Sicherheitsdienstes. Eine sachgerechte Alarmierung bei einem tatsächlichen oder nachvollziehbar angenommenen Notfall löst für sich genommen keine Ersatzpflicht aus.
14. RUHEZEITEN / PARTYS UND VERANSTALTUNGEN
- Der Gast hat in der Unterkunft, den Gemeinschaftsbereichen und auf dem zugehörigen Gelände auf andere Personen Rücksicht zu nehmen und störenden Lärm zu vermeiden. Die Nachtruhe gilt von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr, soweit keine weitergehenden gesetzlichen oder bei Vertragsschluss einbezogenen Hausregeln gelten. Partys und Veranstaltungen sowie eine Überschreitung der gebuchten Belegung sind ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von KEEP Hosting nicht gestattet.
- Führt der Gast schuldhaft eine nicht genehmigte Party oder Veranstaltung durch, ersetzt er die dadurch verursachten, nach den gesetzlichen Vorschriften ersatzfähigen Schäden. Dazu können erforderliche zusätzliche Reinigungs- und Wiederherstellungskosten, Kosten eines nach Ziffer 14.5 erforderlichen Einsatzes sowie ein nachgewiesener Vermietungsausfall gehören. Voraussetzung und Höhe des Anspruchs richten sich nach dem tatsächlich verursachten Nachteil. Ersparte Aufwendungen und bereits auf denselben Schaden geleistete Beträge werden angerechnet.
- Soweit an einem Standort Sensoren zur Erfassung des Schallpegels eingesetzt werden, wird der Gast hierüber bereits vor Vertragsschluss im konkreten Unterkunftsangebot informiert. Diese Sensoren zeichnen keine Stimmen oder Gespräche auf. Die erforderlichen Datenschutzinformationen, insbesondere zu Messbereichen, Zwecken, Rechtsgrundlage und Speicherdauer, werden vor Beginn der Verarbeitung bereitgestellt. Ein Messwert allein begründet weder eine Zahlungspflicht noch automatisch einen Kündigungsgrund. Gesetzliche Rechte des Gastes bleiben unberührt.
- Soweit an einzelnen Standorten eine rechtlich zulässige Videoüberwachung abgegrenzter Gemeinschafts- oder Zugangsbereiche erfolgt, wird hierüber vor der Buchung und durch Hinweise vor Betreten des überwachten Bereichs informiert. Die konkreten Bereiche, Zwecke, Rechtsgrundlagen, Speicherdauern und Empfänger ergeben sich aus den jeweiligen Datenschutzhinweisen. Innerhalb der zur alleinigen Nutzung überlassenen Apartments findet keine Videoüberwachung statt. Diese AGB ersetzen weder die erforderlichen Datenschutzinformationen noch eine Rechtsgrundlage für eine Überwachung.
- Eine Kündigung wegen erheblicher oder wiederholter Verstöße richtet sich nach Ziffer 11. KEEP Hosting kann zur rechtmäßigen Abwehr konkreter Störungen einen Sicherheitsdienst hinzuziehen. Entsprechende Kosten sind vom Gast nur zu ersetzen, soweit er die Störung zu vertreten hat, der Einsatz erforderlich und verhältnismäßig war und die gesetzlichen Voraussetzungen eines Ersatzanspruchs vorliegen.
15. BESCHÄDIGUNG ODER UNBERECHTIGTE INVENTARENTFERNUNG
- Der Gast haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für schuldhaft verursachte Schäden an der Unterkunft und ihrem Inventar sowie für eine unberechtigte Inventarentfernung. Für das Verhalten von Mitreisenden oder Besuchern haftet er nur, soweit ihm dieses gesetzlich zuzurechnen ist. Normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch begründet keinen Ersatzanspruch.
- Ersatzfähig sind im gesetzlich vorgesehenen Umfang insbesondere erforderliche Reparaturkosten, Wiederbeschaffungskosten unter Berücksichtigung eines gegebenenfalls vorzunehmenden Abzugs für Alter und Abnutzung sowie nachgewiesene Vermietungsausfälle. Ersparte Aufwendungen werden berücksichtigt. Rechtsverfolgungskosten sind nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ersatzfähig.
- Derselbe Schaden wird nicht mehrfach berechnet. Überschneiden sich Ansprüche aus mehreren Regelungen dieser AGB, werden bereits berechnete oder geleistete Beträge auf denselben Schaden angerechnet. Die Verletzung mehrerer Hausregeln führt nicht zu einer mehrfachen Entschädigung desselben Nachteils.
16. HAUSTIERE
- Das Mitbringen von Haustieren in Apartments und Gemeinschaftsbereiche ist nur nach vorheriger Zustimmung von KEEP Hosting gestattet. Ausgenommen sind Blindenführhunde und andere gesetzlich anerkannte Assistenzhunde, deren Mitnahme im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen unentgeltlich zulässig ist. Eine vorherige Mitteilung zur organisatorischen Abstimmung ist erwünscht; gesetzliche Zutrittsrechte hängen nicht allein von einer solchen Mitteilung ab. Ein Nachweis kann im gesetzlich zulässigen Umfang verlangt werden.
- Verursacht der Gast durch eine schuldhafte Mitnahme eines nicht genehmigten Haustiers zusätzliche, über die reguläre Endreinigung hinausgehende Reinigungsaufwendungen oder sonstige Schäden, haftet er hierfür nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Zahlungspflicht allein wegen der Anwesenheit des Tieres wird hierdurch nicht begründet. Für zulässigerweise mitgeführte Assistenzhunde wird kein besonderes Mitnahme- oder pauschales Reinigungsentgelt erhoben; gesetzliche Ansprüche wegen tatsächlich verursachter Schäden bleiben unberührt.
- Eine Vertragsbeendigung wegen eines Verstoßes gegen diese Regelungen ist nur unter den Voraussetzungen der Ziffer 11 zulässig.
17. PFLEGLICHE NUTZUNG / REINIGUNG / INSTANDHALTUNG
- Der Gast hat die Unterkunft sowie gemeinschaftlich genutzte Räume, Einrichtungen und Anlagen pfleglich zu behandeln, angemessen zu lüften und zu heizen und vermeidbare grobe Verschmutzungen zu unterlassen. Verursacht er schuldhaft eine Verschmutzung, die deutlich über den gewöhnlichen vertragsgemäßen Gebrauch hinausgeht, kann KEEP Hosting die nach den gesetzlichen Vorschriften ersatzfähigen, erforderlichen zusätzlichen Reinigungskosten verlangen. Aufwendungen für die vereinbarte reguläre Endreinigung werden nicht nochmals berechnet. Für darüber hinausgehende Schäden gilt Ziffer 15.
- Erkennbare Mängel, fehlende Einrichtungsgegenstände und Schäden sind KEEP Hosting unverzüglich nach Kenntnis mitzuteilen. Eine umfassende technische Untersuchung der Unterkunft wird vom Gast nicht verlangt. Für die Folgen einer unterlassenen oder verspäteten Mitteilung und die Mängelrechte des Gastes gilt Ziffer 8.2.
- Für Schäden gilt Ziffer 15. Das bloße Ausbleiben einer Beanstandung bei Anreise ist weder eine Bestätigung der Mangelfreiheit noch eine Umkehr der gesetzlichen Beweislast.
- Bei Buchungen von mehr als sieben Nächten kann KEEP Hosting wöchentliche Zwischenreinigungen durchführen. Der Termin wird mit angemessenem Vorlauf angekündigt und unter Berücksichtigung berechtigter Belange des Gastes abgestimmt. Der Gast ermöglicht zu dem abgestimmten Termin den erforderlichen Zugang. Ein zusätzliches Entgelt fällt nur an, wenn es bei der Buchung oder später ausdrücklich vereinbart wurde. Zutrittsrechte bei akuten Gefahren richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Der Gast ermöglicht KEEP Hosting oder einer von KEEP Hosting beauftragten Person den Zutritt zur Unterkunft, wenn hierfür ein konkreter sachlicher Grund besteht, insbesondere zur Prüfung eines gemeldeten Schadens oder zur Durchführung erforderlicher Reparatur- oder Wartungsmaßnahmen. Der Zutritt wird mit angemessenem Vorlauf angekündigt und zeitlich unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Gastes abgestimmt. Ein allgemeines Recht zu unangekündigten Routinekontrollen besteht nicht. Bei akuter Gefahr darf die Unterkunft ohne vorherige Abstimmung nur im gesetzlich zulässigen und erforderlichen Umfang betreten werden.
18. INTERNETNUTZUNG
- KEEP Hosting stellt dem Gast einen Internetzugang im vereinbarten Umfang und im Rahmen der bestehenden technischen Möglichkeiten zur Verfügung. Vorübergehende Störungen, etwa aufgrund notwendiger Wartung, können auftreten. Gesetzliche Rechte wegen einer nicht vertragsgemäßen Leistung bleiben unberührt.
- Der Internetzugang darf nicht rechtswidrig oder missbräuchlich genutzt werden. Untersagt sind insbesondere:
- das Herunterladen, Anbieten oder Verbreiten urheberrechtlich geschützter Inhalte ohne die erforderliche Berechtigung, insbesondere über Tauschbörsen;
- die Nutzung rechtswidriger Streaming-Angebote sowie das Einstellen, Abrufen oder Übermitteln von Inhalten, soweit dies gesetzlich verboten ist.
- Der Gast hat insbesondere die Urheber-, Marken-, Namens- und Persönlichkeitsrechte Dritter sowie die Datenschutzvorschriften zu beachten.
- Verursacht der Gast durch eine schuldhafte rechtswidrige Nutzung berechtigte Ansprüche Dritter gegen KEEP Hosting, haftet er nach den gesetzlichen Vorschriften. Erforderliche und angemessene Kosten der Rechtsverteidigung sind nur im gesetzlich vorgesehenen Umfang zu ersetzen. Für das Verhalten anderer Personen haftet der Gast nur, soweit es ihm gesetzlich zuzurechnen ist.
- Zugangsdaten dürfen nur an berechtigte Mitreisende weitergegeben werden. Eine Veröffentlichung oder Weitergabe an unbefugte Dritte ist untersagt. Für schuldhaft verursachte Schäden aus einer unzulässigen Weitergabe haftet der Gast nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Bei konkreten Anhaltspunkten für eine rechtswidrige Nutzung kann KEEP Hosting den Zugang im erforderlichen und verhältnismäßigen Umfang vorübergehend sperren. Soweit möglich und zumutbar, wird der Gast zuvor informiert und erhält Gelegenheit zur Abhilfe.
- Für Schäden im Zusammenhang mit dem Internetzugang gilt Ziffer 8. Der Gast ist für eine angemessene Absicherung seiner eigenen Endgeräte und Daten verantwortlich.
19. DATENSCHUTZ
- Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu eingesetzten Dienstleistern und zu den Rechten betroffener Personen enthält die Datenschutzerklärung unter: https://keep-hosting.de/datenschutz/. Ergänzende Informationen zu standortbezogenen Verarbeitungen werden gegebenenfalls gesondert bereitgestellt. Die Zustimmung zu diesen AGB ersetzt keine datenschutzrechtlich erforderliche Einwilligung.
20. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sollen aus Nachweisgründen in Textform erfolgen. Der Vorrang individueller Vereinbarungen, auch mündlicher Vereinbarungen, gemäß § 305b BGB bleibt unberührt. Zwingende gesetzliche Formvorschriften gelten unverändert.
- Erfüllungs- und Zahlungsort richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Ist der Gast Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz von KEEP Hosting ausschließlicher Gerichtsstand, soweit eine solche Vereinbarung gesetzlich zulässig ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände; zwingende Zuständigkeitsregelungen bleiben unberührt.
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender gesetzlicher Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, soweit diese Vorschriften anwendbar sind. Zwingende kollisionsrechtliche Regelungen bleiben unberührt.
- Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nicht wirksam in den Vertrag einbezogen, richten sich die Folgen nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 306 BGB. Grundsätzlich bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der betroffenen Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.
- KEEP Hosting ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.